UMWELT UND UNTERRICHT

BESCHLUSS DER KULTUSMINISTERKONFERENZ VOM 17. OKTOBER 1980

Für den einzelnen und die Menschheit insgesamt sind die Beziehungen zur Umwelt zu einer Existenzfrage geworden. Es gehört daher auch zu den Aufgaben der Schule, bei jungen Menschen Bewußtsein für Umweltfragen zu erzeugen, die Bereitschaft für den verantwortlichen Umgang mit der Umwelt zu fördern und zu einem umweltbewußten Verhalten zu erziehen, das über die Schulzeit hinaus wirksam bleibt.

Hierzu ist die Schule um so mehr verpflichtet, als die Belastungen der Umwelt in den letzten Jahrzehnten bedrohlich zugenommen haben. Die Schule kann und muß aufgrund ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages ihren Beitrag zur Lösung dieses dringlichen Problems leisten.

Die Schule soll durch Vermittlung von Einsichten in die komplexen Zusammenhänge unserer Umwelt die Probleme aufzeigen, die aus ihrer Veränderung entstehen. Der Mensch ist sowohl Verursacher als auch Betroffener von Um­weltveränderungen. Da die von ihn verursachten Belastungen auf ihn zurückwirken, ist er auch verantwortlich für die Folgen der Eingriffe in das System der Umweltbedingungen. Er darf seine Eingriffe nicht allein am kurzfristigen Vorteil für den heute lebenden Menschen orientieren. Er muß in der Verantwortung für die nachfolgenden Generatio­nen die Ausgewogenheit zwischen Aneignung und Nutzung von Naturgütern einerseits und Erhaltung und Schutz der Naturgrundlagen andererseits gewährleisten.

Es sollte versucht werden, durch solche Einsichten ein Umweltbewußtsein zu entwickeln. Nur daraus kann die Bereit­schaft erwachsen, Naturgüter verantwortungsvoll zu nutzen und Gefährdungen der Lebensgrundlagen abzuwehren. Erziehung zu Umweltbewußtsein und Umweltschutz kann damit Verständnis und eine positive Einstellung für die zu lösenden Probleme gleichermaßen fördern. Es soll dem Schüler dabei auch deutlich werden, daß zum Schutz der Lebensgrundlagen der Anspruch des einzelnen, sich individuell zu entfalten, mit dem Anspruch der allgemeinen Wohlfahrt in Einklang gebracht werden muß.

Die Ziele der Umwelterziehung können an verschiedenen Inhalten in mehreren Fächern oder in fächerübergreifenden Unterrichtsveranstaltungen verwirklicht werden. Insofern ist Umwelterziehung ein fächerübergreifendes Unterrichts­prinzip, das in gleicher Weise den naturwissenschaftlichen wie den gesellschaftswissenschaftlichen Unterrichtsbereich durchdringt.

Im Rahmen dieser Ziele soll der Schüler insbesondere

·        die durch Verfassung und Gesetz gegebenen Rechte und Pflichten des Bürgers kennenlernen und dadurch bereit werden, an den Aufgaben der Sorge für die Umwelt und des Umweltschutzes mitzuwirken;

·        zu einer gezielten Beobachtung und Untersuchung seiner Umwelt bewegt werden;

·        Einblick in ökologische Zusammenhänge gewinnen und die Wirkung von Störungen kennenlernen;

·        Ursachen von Umweltbelastungen und teilweise nicht wieder rückgängig zu machenden Umweltveränderun­gen kennenlernen;

·        die Verflechtung ökologischer, ökonomischer und gesellschaftlicher Einflüsse erkennen, die zum gegenwärti­gen Zustand unserer Umwelt geführt haben;

·        erkennen, daß die Erhaltung der Vielgestaltigkeit von Lebewesen und Landschaft nicht nur zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen für die gegenwärtige, sondern auch für die zukünftigen Generationen erfor­derlich ist;

·        erkennen, daß Umweltbelastung ein internationales Problem und eine Existenzfrage für die gesamte Mensch­heit ist und daß Sorge für die Umwelt somit eine internationale Aufgabe darstellt, bei der den hochentwic­kelten Industriestaaten eine besondere Verantwortung zukommt;

·        zur Einsicht gelangen, daß verantwortungsbewußtes Handeln des einzelnen und der Gesellschaft notwendig ist, um dem Menschen die Umwelt zu sichern, die er für ein gesundes und menschenwürdiges Dasein braucht;

·        erkennen, daß Sorge für die Umwelt die Auseinandersetzung mit Interessengegensätzen einschließt und des­halb eine sorgfältige Abwägung von ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten notwendig ist.

Die Kultusminister und ‑senatoren der Länder kommen überein, für die Umsetzung dieser Grundsätze und Ziele der Erziehung zu Umweltbewußtsein und Umweltschutz und ihre Einbeziehung in die Lehrerfortbildung Sorge zu tragen.

Dieser Beschluß tritt an die Stelle des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 30.9.1953 über Naturschutz und Landschaftspflege sowie Tierschutz.